Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB’s genannt) gelten für alle von ‚MiReh‘ durchgeführten Foto- und Filmbeiträge, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Annahme des Angebot’s bzw. der Annahme des digitalen oder analogen Bildmaterial’s oder der Leistungen von MiReh durch den Kunden, spätestens mit der Übernahme des Bildmaterial’s und gegebenenfalls der georderten Bildrechte zur Veröffentlichung.

3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Bestellers/Kunden sind nur wirksam, wenn sie durch MiReh schriftlich bestätigt worden sind.

4. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Bestellers/
Kunden wird hiermit widersprochen. Für Lieferungen in das Ausland gilt deutsches Recht.

5. Die AGB’s gelten für laufende Geschäftsbeziehungen, zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen durch MiReh.

6. Die AGB’s gelten für jegliches dem Auftraggeber/Besteller/Kunden überlassenes Bildmaterial, egal in welcher technischen Form sie vorliegen. Insbesondere gelten die AGB’s für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

7. Will der Kunde den AGB’s widersprechen, ist dieses schriftlich und binnen 3 Werktagen zu erklären.

II. Bildmaterial

1. Jeder Auftrag ist honorarpflichtig. Die Höhe des Tagessatzes (Halbtagessatz) richtet sich nach Art und Umfang des Auftrages und ist im Vorfeld zu vereinbaren. Der Erwerb von Nutzungsbildrechten (räumliches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht) bedarf einer extra Gebühr, bzw. eines erhöhten Tagesatzes.

2. Der Auftraggeber/Besteller/Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von MiReh geliefertem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt.

3. Das Bildmaterial bleibt Eigentum von MiReh, auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Lediglich ein Nutzungsrecht kann zu vorab besprochenen Konditionen erworben werden.

4. Der Auftraggeber/Besteller/Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben, ausgenommen er hat das dementsprechende Nutzungsrecht erworben.

5. Reklamationen in Bezug auf Bildauffassung und künstlerischen- und technischen Gestaltung sind, insofern keine ausdrückliche schriftliche Weisung seitens des Auftraggebers/Bestellers/Kunden vorliegt, ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, die vorab nicht so besprochen wurden, so sind die Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Sind die Änderungswünsche begründet, wird MiReh dies nachbessern. Für bereits begonnene Arbeiten behält MiReh den Vergütungsanspruch.

6. Reklamationen die den Inhalt der gelieferten Sendung, Qualität oder Zustand (z.B. zu hohe Dateikomprimierung, fehlerhafte Dateien) des Bildmaterial’s betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt mitzuteilen, anderenfalls gilt es als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

7. MiReh haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber/Besteller/Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der von MiReh angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers/Bestellers/Kunden angeschlossenen Geräten von MiReh. Der Kunde ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenüblichen Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, ausgenommen der Erwerb weiterer Nutzungsrechte wird schriftlich vereinbart und entsprechend honoriert.

2. Für jede Nutzung gelten neben den schriftlich getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberechtsgesetzes.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das einmalige Nutzungsrecht des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation, Medium, Datenträger welches der Auftraggeber/Besteller/Kunde angegeben hat oder welches sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, erteilt. Im Zweifelsfall ist die Publikation etc maßgeblich für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferschein’s oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede erneute Nutzung oder Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechtes ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mireh erlaubt.

5. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne der Zustimmung durch MiReh nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht.

6. Exklusivrechte, ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert, schriftlich vereinbart werden und müssen gesondert honoriert werden, nach Absprache mit den Gesellschaftern, aber bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

7. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber/Besteller/Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von MiReh.

8. Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen ausdrücklichen Zustimmung durch MiReh. Dies gilt insbesondere für:

– Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere bei Sammelbänden, Prospekten, Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
– jegliche Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
– die Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische oder elektronische Datenträger wie DVD, CD-ROM, Festplatten, Mikrofilm, cloud Diensten, noch nicht zu diesem Zeitpunkt (Stand 2014) erfundenen Datenträger, etc) soweit dies nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. III Absatz 3 AGB dient.
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf DVD, Festplatten, Cloud Speicher (z.B. Dropbox) Diensten oder ähnlichen Datenträgern.
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, Onlinedatenbanken oder andere elektronische Archive – auch interne elektronische Archive des Kunden.
– die Weitergabe des digitalen Bildmaterials per email, ftp Server oder ähnlichen Datenübertragungen oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Abzügen (Hardcopies) geeignet sind.

9. Veränderung des Bildmaterials durch Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit MiReh gestattet. Das veränderte Bildmaterial muss mit [M für Montage] gekennzeichnet werden. Das Bildmaterial darf nicht nachgestellt fotografiert, abgezeichnet oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

10. Sinnentstellende oder verfälschende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen von Bildelementen sind nur nach Absprache durch MiReh gestattet.

11. Der Auftraggeber/Besteller/Kunden ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

12. Jegliche Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterial’s ist nur gestattet unter der Vorraussetzung der Kennzeichnung des von MiReh vorgegebenen Urhebervermerks (in der Regel: Name des Fotografen) in zweifelsfreier Zuordnung zum Bild. Der Urheber der Bilder muss jederzeit klar und eindeutig identifizierbar sein.

13. Die IPTC und EXIF Daten dürfen vom Auftraggeber/Besteller/Kunden nicht verändert oder gelöscht werden.

14. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der MiReh Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

15. Verstöße gegen die Punkte III 1.- 13. der Nutzungsrechte werden vorbehaltlich weiterer Schadensersatzforderungen mit einer Vertragsstrafe von mindestens 3000,- Euro geahndet.

16. MiReh bleibt auch bei Übertragung der ausschließlich (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

IV. Haftung

1. Der Kunde haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung die per Einschreiben zu erfolgen hat.

2. MiReh übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte (Marken, Firmen). Der Auftraggeber ist vor Produktionsbeginn für die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Personen selbst zuständig. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc obliegt dem Kunden.
MiReh haftet nicht, wenn eine auf dem Bildmaterial abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist.

3. MiReh übernimmt keine Haftung bei Ausfall des Fototermins bei Gründen die die Fotografin nicht grob fahrlässig verursacht hat. z.B. Autopanne, witterungsbedingter Ausfall, Technikausfall, Verlust des Materials, Diebstahl, usw.

4. MiReh ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen die im Zusammenhang von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch die unberechtigte Nutzung des Bildmaterials durch den Auftraggeber/Besteller/ Kunden entstanden sind.

5. Der Auftraggeber/Besteller/Kunde trägt die alleinige presse-, zivil-, und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen.

6. Bei Auftragsarbeiten ist der Kunde für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen/Einverständniserklärungen verantwortlich. (z.B. Genehmigung für Produktionen auf privatem Grund, im öffentlichen Raum oder öffentlichen Einrichtungen). Kommt es Aufgrund nicht eingeholter Genehmigungen/Zustimmungen zu Ansprüchen Dritter, hält der Kunde MiReh von diesen Ansprüchen und resultierenden Verfahrenskosten frei.

7. MiReh darf ausgewählte Bilder, nach Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber und Fotografen, für Eigenwerbung einsetzen.

8. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

V. Honorar

1. Es gilt das mit MiReh vorab vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß ZIff III 1. AGB.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Reisekosten (km-Geld), Hotelkosten, erforderliche Spesen, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Kosten für Blitzanlagen die über die Standard Ausrüstung gehen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar ist auch bei Nichtveröffentlichung des gelieferten Bildmaterials in voller Höhe zu zahlen.

5. Bei Stornierung des Auftrages wird das Honorar bis 1 Woche vor dem Fototermin zu 25%, aber mindestens 200 € fällig. Bei Stornierung des Auftrages 3 Tage vor dem Fototermin sind 50% des Honorars fällig, danach ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.

6. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Verzug erfolgt die Einleitung eines Mahnverfahrens ohne besondere Hinweise. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 15% p.a. zu verzinsen.

7. Das Bildmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MiReh, eine Verwendung erfolgt unter Vorbehalt. Wird das Honorar vom Auftraggeber/ Besteller/Kunden nicht oder nicht fristgerecht bezahlt und dennoch das Bildmaterial veröffentlicht, so erfüllt dies den Tatbestand der unerlaubten Veröffentlichung/Nutzung.

8. Soweit MiReh Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen/Kameramann anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten sind. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf/Kameramann nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

9. Der Fotograf/Kameramann ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft/ausgeliehen werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

10. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf/Kameramann ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Bei Film-Produktionen wird eine vorab vereinbarte Anzahlung (30%), zur Erstellung des Storyboards, fällig.

11. Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht bzw. genutzt wird.

VI. Rückgabe des Bildmaterials

1. Überlässt MiReh auf Anforderung des Auftraggeber/Besteller/Kunden oder mit dessen Einverständnis digitales Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Auftraggeber/Besteller/Kunden das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt von allen Computern zu löschen, sofern keine andere Frist schriftlich mit MiReh vereinbart wurde. Die Löschung ist bei Nachfrage nachzuweisen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne schriftlicher Zustimmung von MiReh) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 3000 Euro zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigen oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar zu zahlen.

3. Durch die in Ziffer VII vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Vereinbarungen zum Vertrag oder diesen AGB’s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB’s berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, München.